Die Ausgleichsanspruch-Versicherung für Franchising
Die Ausgleichsanspruch-Versicherung schützt sie als Franchisenehmer bei Unstimmigkeiten über die Höhe der Ausgleichszahlung oder der Schlussrechnung bei Beendigung des Franchisevertrages mit dem jeweiligen Franchisegeber.
Mit dieser Versicherung können Sie Ihre Ansprüche für den Ausgleich dem Grunde und der Höhe nach ohne Risiko vor Gericht einfordern und lösen eventuelle Streitigkeiten mit Ihrem Hauptvertragsgeber auf rechtlich fundierter Basis.
Als Zusatzpaket kann der Schutz bei Streitigkeiten mit Lebensmittelhandelsketten hinzu-genommen werden.
Unsere Ausgleichsanspruch-Versicherung ersetzt KEINE Firmenrechtschutz-versicherung! Gerne erklären wir Ihnen den Unterschied und erstellen Ihnen dafür ein geeignetes Angebot
Ihr Ansprechpartner
Für Fragen zu den Themen Tankstellen, Serviceunternehmungen und Franchise wenden Sie sich bitte an unseren Spezialisten:
Herr Karl Frauendorfer
Tel.: +43 1 503 62 33-83
Mob.: +43 680 128 80 60
E-Mail: k.frauendorfer@irm-broker.com